AGB
Was kann ich Besitzer und Pferd anbieten:
* Klassische Massage für Pferde
* Passives Bewegungstraining für Pferde
* Bindegewebsmassage für Pferde
Erfüllungsort:
Ort, wo das Pferd untergebracht ist. In
Vergütung:
Erfolgt am Ende der Massage oder des
Bewegungstrainings in Bar.
Terminvereinbarung:
Die schriftliche Vereinbarung von Terminen erfolgt per SMS oder WhatsApp und nach erhaltener Bestätigung seitens Schießl Manuela ist dieser Termin beiderseits verbindlich.
Absage des vereinbarten Termins:
Eine Absage hat 24 Stunden vorher zu erfolgen.
Falls dies nicht geschieht,werden 50% des Preises für die Massage in Rechnung gestellt.
Wenn der Termin unentschuldigt nicht zu Stande kommt , so werden 100% der Kosten verrechnet.
Falls kurzfristig eine Erkrankung des Tieres auftritt, können Termine auch kurzfristig kostenfrei storniert werden.
Verpflichtung des Pferdebesitzers:
Man besitzt eine in Österreich gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier.
Die Pferdemasseurin Schießl Manuela ist vom Besitzer des Tieres vollständig und wahrheitsgemäß über etwaige bekannte Krankheiten und / oder Parasitenbefall sowie über Verhaltensauffälligkeiten (z.B.: Rittigkeitsprobleme, Aggressionen oder Berührungsängste ) seines Tieres zu informieren.
Der Besitzer des Tieres versichert der Pferdemasseurin Schießl Manuela die Gesundheit seines Tieres und informiert darüber vor dem Termin, ob es eine Änderung des Gesundheitszustandes gibt.
Einschränkung der eigenen Haftung
Pferdemasseurin Schießl Manuela arbeitet ausschließlich an gesunden Tieren!
Der Kunde bestätigt vorab die vom Veterinärmediziner gegebene Erlaubnis für Massagen und Bewegungsübungen
Für gesundheitliche Schäden des Tieres oder des Besitzers in den Tagen nach der Anwendung haftet der Kunde selbst.
Grenzen der Tätigkeit der Tiermasseure und
Tierbewegungslehrer
Die Tätigkeit des Tiermasseurs und Tierbewegungslehrers stellt keine Heilbehandlung im Sinne
einer Krankheitsbehandlung („Heilkunde“) dar und umfasst die Arbeit am gesunden Tier.
Der Gewerbeumfang von Tiermasseuren und Tierbewegungslehrern umfasst keine Tätigkeiten,
die anderen Gewerben oder freien Berufen vorbehalten sind, wie insbesondere
* den Tierärzten vorbehaltenen Tätigkeiten (§ 4 Tierärztegesetz):
1. Untersuchung von Tieren, Diagnose und Behandlung;
2. veterinärmedizinische Vorbeugungsmaßnahmen gegen Erkrankungen von Tieren insbesondere Impfungen;
3. operative Eingriffe an Tieren;
4. Injektion, Transfusion, Infusion, Instillation und Blutabnahme bei Tieren;
5. Verordnung und Verschreibung von Arzneimitteln zur Anwendung an Tieren;
6. Schlachttier- und Fleischuntersuchung;
7. Ausstellung von tierärztlichen Zeugnissen und Gutachten;
8. künstliche Besamung von Haustieren.
* Tätigkeiten freier Gewerbe
o Huf- und Klauenbeschlag, wie
* Huf- und Klauenbeschlag
* Huf- und Klauenpflege bei Pferden und anderen Huf- und Klauentieren (Esel,
Kühe, Schafe, Ziegen, usw. aber auch Zootiere wie Zebras, Kamele, Lamas, …)
* Beratung in Fragen der Wahl der richtigen Hufeisen
* Beraten und Informieren von Kunden in Fragen der Hufpflege, des
Hufbeschlages und der Pferdehaltung
* Analyse und Beurteilen der Hufformen
* Analysieren und Beurteilen der alten Beschläge im statischen und
dynamischen Zustand
* Korrigieren des Hufes, etc.
o Tierenergetik
o Handelsgewerbe (Zoofachhandel)
o Erzeugung von Lebensmitteln mit Ausnahme der reglementierten Nahrungsmittelerzeugung